Skip navigation.
Home
Movimiento de víctimas de crímenes de estado en Colombia

Die Kommission für Wiedergutmachung repräsentiert weder den Willen noch die Position der Opfer in Kolumbien:

Deutsch

Öffentliche Erklärung der "Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates" anlässlich der Bildung der "Nationalen Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung"

03.10.2006 In den vergangenen Tagen hat die kolumbianische Regierung die "Nationale Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung" ins Leben gerufen; die Zusammensetzung dieser Instanz wurde einseitig durch die Regierung bestimmt, ihr Charakter wird in den Artikeln 50 und 51 des Gesetztes Nr. 975/05, dem so genannten Gesetz für „Gerechtigkeit und Frieden“, definiert.

Die Kommission wird zu einem Zeitpunkt gebildet, in dem - weit entfernt von einer effektiven Zerschlagung der parastaatlichen Strukturen – deutlich wird, dass sich das Wachstum und die Ausdehnung der paramilitärischen Macht in weiten Teilen des Landes fortsetzt. Paramilitärische Führer kandidieren bereits für Posten in den Legislativorganen oder für lokale Ämter, ohne eine wesentliche Gegenleistung erbracht oder sich ihrer Verantwortung vor der Justiz gestellt zu haben. Sie kandidieren über Listen, die in ihrer Mehrheit zu den verschiedenen Strömungen des Uribismus gehören. In mehreren Bundesstaaten in Kolumbien, besonders an der Atlantikküste, macht sich der Zerfall des Rechtsstaates klar bemerkbar, Korruptionsfälle häufen sich; darin sind mafiöse Netze verwickelt, die von angeblich demobilisierten Paramilitärs unterhalten werden. Das Zusammenspiel von staatlichen Amtsträgern und Paramilitärs bleibt intakt; sie gewinnt sogar noch an Stärke durch die Einbindung von Demobilisierten in die Streitkräfte und in die verschiedenen Komponenten der Politik der "demokratischen Sicherheit" .

Zurzeit werden auf der Grundlage des "Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden" die Institutionen gebildet, die für die eingeschränkten Ermittlungen und die Verhängung von "alternativen Strafen" zuständig sein werden . Gleichzeitig spielt sich eine gigantische Operation zur Legalisierung und Übertragung von durch Betrug erworbenen Reichtümern an Strohmänner ab, ohne dass die Autoritäten in irgendeiner Form aktiv werden, um widerrechtlich angeeignetes Kapital und Güter sicherzustellen. Damit sollen das den Vertriebenen geraubte Land, der illegale Landbesitz sowie die Gewinne aus dem Drogenhandel und anderen illegalen Geschäften jeder rechtlichen Verfolgung entzogen werden.

Unter diesen Bedingungen können die Opfer der staatlichen und paramilitärischen Gewalt nur durch gemeinsame Aktionen oder mit Hilfe des internationalen Rechts ihre Forderungen nach Gerechtigkeit und Wiedergutmachung durchzusetzen. Ein Beispiel dafür ist der Fall des Massakers an Gerichtsbeamten im Verwaltungsbezirk La Rochela im Jahr 1989, in dem die Familienangehörigen der Opfer erst das interamerikanische System zum Schutz der Menschenrechte anrufen mussten, um zu erreichen, dass der Staat seine Verantwortung für diese Tat anerkennt. Ähnlich erging es den indigenen Gemeinschaften des Bundesstaates Cauca, die sich zu Protesten zusammengeschlossen haben, damit die Regierung ihrer auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtung nachkommt, ihnen das Land zurückzugeben, das ihnen nach dem 1991 auf dem Landgut "El Nilo" verübten Massaker geraubt wurde.

Wie die Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, begünstigt das "Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden" 975/05 weder die Überwindung der Straflosigkeit der in Kolumbien verübten Verbrechen, noch Frieden oder Demokratie. Die darin vorgesehenen Mechanismen und Verfügungen vermeiden absichtlich die Aufklärung und die Bestrafung für die staatliche Verantwortung bei der Förderung und Entwicklung der Strategie des Paramilitarismus. Das Gesetz ermöglicht den materiellen Tätern und den geistigen Urhebern schwerer Menschenrechtsverletzungen weiterhin, ihre Identität und ihre strukturelle Motivation ebenso zu verbergen wie den Nutzen, den sie aus ihrer systematischen Kriminalität gezogen haben. Das Gesetz der Straflosigkeit, das sich als eine Richtschnur für "Gerechtigkeit und Frieden" präsentiert, macht es den Opfern unmöglich, im Gerichtsprozess als Subjekte mit den dafür notwendigen Garantien zu handeln und sich damit maßgeblich zu beteiligen, wenn es darum geht, Entscheidungen über Vorgänge zu treffen, die ihre fundamentalen Rechte betreffen. Die Mechanismen, die das Gesetzt festlegt, ermöglichen weder das Geschehene gänzlich aufzuklären noch das Recht rigoros anzuwenden oder eine integrale Wiedergutmachung der angerichteten Schäden. Dies ist einer von vielen Gründen dafür, dass die "Bewegung der Opfer von staatlichen Verbrechen" die Autoritäten aufgefordert hat, die im Gesetz festgelegten Maßnahmen für verfassungswidrig zu erklären. Außerdem hat es vor dem zuständigen Gericht Klage wegen Verfassungswidrigkeit erhoben.

Die "Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates" bewertet die Schaffung der "Nationalen Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung" im Rahmen dieser Kritik an diesem Prozess der Straflosigkeit, welches die Stärkung der paramilitärischen Strukturen innerhalb der Legalität deckt. Die Kommission erfüllt nicht einmal minimale Anforderungen hinsichtlich Unabhängigkeit und demokratischer Repräsentation, auf denen die Bildung eines solchen Organs jedoch aufbauen müsste. Die Kommission wurde gebildet, ohne dass zuvor ein partizipativer Prozess stattgefunden hätte, in dem die Zusammenschlüsse von Opfern, Familienangehörigen und Überlebenden, die die tatsächlich durch staatliche und paramilitärische Gewalt betroffenen politischen, ethnischen und sozialen Gruppen repräsentieren, befragt worden wären. Das Vorgehen bei der Bildung der Kommission entspricht den Vorlieben der aktuellen Regierung, es ist aber nicht das Ergebnis eines demokratischen Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Die Exekutive kann nicht gleichzeitig Richter und Beteiligter sein bei der Aufklärung der historischen Verantwortung des Staates selbst. Stattdessen kann die Aufklärung einiger Aspekte der historischen Wahrheit – wie das Gesetz es der Kommission als Aufgabe zuweist – nur einer Instanz obliegen, deren ethische Eignung und Fähigkeit durch die Opfer, die Gesellschaft und die internationale Gemeinschaft anerkannt wird. Die Kommission ist nicht legitim, weil sie durch eine Regierung gebildet wurde, die ernsthaft in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist; sie ist nicht dazu berufen, die soziale und politische Verantwortung von Staatsdienern im Zusammenspiel mit parastaatlichen und Söldnergruppen festzustellen, die Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, politischen Genozids und Kriegsverbrechen verübt haben.

Eine Wiedergutmachung, die zum einen nur eine Entschädigung für einen minimalen Teil jener Familien und Gemeinden vorsieht, welche die Auswirkung des kriminellen Handelns ertragen haben, und die zum anderen durch Gelder der internationalen Kooperation – oder, schlimmer noch, aus internationalen Krediten – bereitgestellt werden soll, ist würdelos. Auf die internationale Hilfe zurückzugreifen und dabei die immensen Reichtümer jener intakt zu lassen, die Güter zurückhalten, die sie mit Gewalt den Vertriebenen, "Verschwundenen", Gefolterten und Ermordeten geraubt haben, stellt ohne Zweifel eine erneute Beleidigung der Opfer und der Gesellschaft dar.

Darüber hinaus sind derzeit in Kolumbien nicht die Voraussetzungen erfüllt, um die Partizipation der Opfer zu begünstigen, denn diese werden weiterhin von den paramilitärischen und mafiösen Strukturen zum Schweigen gebracht und ihr Eigentum wird ihnen weiterhin geraubt und dann "legalisiert". Die Demobilisierungsprozesse verbergen weit verbreitete Praktiken sozialer und politischer paramilitärischer Kontrolle über die Bevölkerung. Damit fehlen die unverzichtbaren Voraussetzungen, um das Leben und die physische Unversehrtheit derer zu schützen, die in die Aktivitäten involviert werden, welche von der Kommission initiiert werden.

Die "Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates", ein organisierter und repräsentativer Ausdruck von Personen und Gemeinden, die sich für die Suche nach Wahrheit, Gerechtigkeit und integraler Wiedergutmachung zusammengefunden haben, ruft dazu auf, die Initiativen der Opfer zu fördern, gerade jetzt, während die von den paramilitärischen Gruppen in Kolumbien ausgeübte soziale, politische und wirtschaftlicher Kontrolle einen Aufschwung erfährt. Darüber hinaus ruft die Bewegung dazu auf, weiterhin alle Formen zivilen Ungehorsams und nationaler und internationaler Rechtsklagen als strategische Wege zur Beendigung der allgemeinen Straflosigkeit und zur Öffnung eines Weges zur wirklichen Demokratie in Kolumbien anzuregen.

Bogotá, 3. Oktober 2005
Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates

Übersetzung: kolko e.V. – Menschenrechte für Kolumbien

• Fernell Vergel, C.C. 88.142.443 vertriebener Lehrer aus Ocaña, Juni 2002
• Paulina Mahecha, C.C. 24.571.249 Mutter einer am 19. April 2004 Verschwundenen
• Paola Martínez, C.C. 37.930.101 Opfer des Massakers von Rochela
• Maria del Pilar Navarrete, C.C 39.663260 Familienangehörige eines Verschwundenen des Justizpalastes
• Sandra Beltrán, C.C. 39.701.338 Familienangehörige eines Verschwundenen des Justizpalastes
• Yuri Enrique Neira, C.C. 19.480.414 Vater eines Opfers der politischen Gewalt
• Fernando Gutiérrez, C.C. 79.309.882 Opfer eines Massakers, Familienangehöriger von 3 gewaltsam Verschwundenen, 2 Ermordeten, einem Verhafteten und eines Angeklagten.
• Maria Susana Herrera, C.C. Schwester eines am 5. November 1999 Ermordeten
• Rosalba Campas, C.C. 41.724.519 Familienangehörige eines am 23. August 1982 Verschwundenen
• Nury Malagón Hernandez, C.C. 52.837.723 Schwester und Tochter von am 20. Juni 1996 Ermordeten
• Luis Eduardo Espinosa, C.C. 94.446.795 Opfer von Folter und Vertreibung im Jahr 2002
• Miguel Ángel Pérez, C.C. 73.139.198 Opfer von Bedrohungen durch Paramilitärs und dreimaliger Vertreibung
• Carmen Zúñiga Vásquez, CC. 45.365.979 Familienangehörige eines Verschwundenen und Ermordeten, Vertriebene
• Daniel Maestre, CC. 77.183.523 Angehöriger des vertriebenen Volkes der Kankuamo
• Elkin Movil Alberto, CC 5.164.679 Angehöriger des vertriebenen Volkes der Wiwa
• Neptalí Alfonso Velásquez, CC 17.309.130 Opfer von Attentaten und Vertriebener
• Aideé Moreno Ibague, CC. 40.393.021. Ehefrau, Mutter und Schwester von Ermordeten, Vertreibung ihrer ganzen Familie.
• Luz Marina Hache, CC. 41.667.245 Familienangehörige eines am 20. November 1986 Verschwundenen
• Constanza Tobasia C.C. 52.025442
• Diana Teresa Muñoz
• Margarita Parias, C.C. 41.745.5710 Justicia y Vida
• Gladys Avila Fonseca, CC. 51.683.242 aus Bogota, Schwester von EDUARDO AVILA FONSECA, verhaftet-verschwunden am 23. April 1993, spätere Ermordung, Angehörige von ASFADDES.
• Leonel Sanchez Rivera, CC. 8.344.118 aus Envigado, Antioquia, Vater von Jairo Hernando Sanchez Gil, verhaftet-verschwunden am 1. August 2001 in Montebello auf dem Langut LA GALLETA. Mitglied von Asfaddes.
• Maria Helena Ruiz de Ospina C.C. 41.440.965, aus Bogotá, Ehefrau von HERNANDI OSPINA RINCON, verhaftet-verschwunden am 11. September 1982, Mitglied von ASFADDES.
• Milliret Moncada Peña C.C. 55.169.043, Tochter von HUMBERTO MONCADA, verhaftet-verschwunden am 6. Juni 1983, Mitglied von ASFADDES.
• Mercedes Ruiz Higuera, C.C. 51.652.680 aus Bogotá, Schwägerin von HERNANDO OSPINA RINCON, verhaftet-verschwunden am 11. September 1982, Mitglied von ASFADDES.
• Esperanza Merchán Plazas, C.C. 51.995.833 aus Bogotá, Lebensgefährtin von EDUARDO AVILA FONSECA, verhaftet-verschwunden-ermodet am 23. April 1993, Mitglied von ASFADDES.

Organisationen

Secretaria de Derechos Humanos de la Uneb
Asociación de Familiares de Detenidos-Desaparecidos de Colombia, ASFADDES
Fundación "Manuel Cepeda Vargas"
Fundación Comité de Solidaridad Presos Políticos
Comisión Intereclesial Justicia y Paz
Proyecto Justicia y Vida
ASPU
Fensuagro
Sintraunicol
Andas
Corporación Colectivo de Abogados "José Alvear Restrepo"
Frente Social y Político
Unión Patriótica
Comité Permanente por la Defensa de los Derechos Humanos
Asonal Judicial